Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
- Veranstalter
RCADIA Management GmbH, Oberer Landweg 27-29, 21033 Hamburg, info@rcadia.de, Geschäftsführung: Dipl. Ing. Tomislav Karajica
- Geltung der AGB
Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der RCADIA Management GmbH („Veranstalter“) auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Die Veranstaltungen finden vornehmlich in den Räumlichkeiten der Gamingzone im Hamburger DING, Nobistor 16, 22767 Hamburg statt. Der Beginn und Ende der Veranstaltung sind den Informationen zu entnehmen, die vom Veranstalter auf seiner Website bereitgestellt werden.
Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung der Gamingzone an. Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung findet ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung statt. Der Käufer erwirbt somit pro erworbener Eintrittskarte ein personalisiertes Besuchsrecht.
- Tickets; Weiterverkaufsverbot
Die Tickets sind ausschließlich bei der RCADIA Management zu erwerben. Eine Übertragung oder ein Weiterverkauf ist nicht zulässig.
Alle Tickets sind digitale Tickets, die dem Besucher digital nach vollständiger Zahlung übermittelt werden.
- Einlass; Einlasskontrolle
Der Zutritt zur Gamingzone ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder ggf. unversehrtem Einlassbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die ggf. gegen das Einlassbändchen eingetauscht werden muss. Besuchern, die die Veranstaltung verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Einlassbändchen um das Handgelenk tragen.
Beim Zutritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Taschenkontrollen). Ggf. kann eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorgenommen werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und Einlassbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Innerhalb der Veranstaltungsfläche ist ausreichend Platz für alle Besucher der Veranstaltung. Es versteht sich aber von selbst, dass die räumliche Kapazität in einigen Räumlichkeiten begrenzt ist und der Veranstalter den Zugang zu einer Räumlichkeit sperren kann, wenn die Kapazität erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Turnierteilnahme
Im Rahmen einiger Veranstaltungen ist die Teilnahme an Turnieren oder Wettbewerben inbegriffen. Einige dieser beinhalten ebenfalls den Gewinn von Sach- oder Geldpreisen. Die Turniere unterliegen den jeweiligen Turnierregeln, diese werden im Vorfeld auf www.rcadia.de veröffentlicht. Wir behalten uns vor während des Turniers ggf. Änderungen vorzunehmen und bemühen uns um Fairness und Transparenz. Ein Rechtsanspruch auf einen Gewinn oder einen entgangenen Gewinn entsteht dadurch jedoch nicht.
Etwaige Geldgewinne werden idR innerhalb von 3 Monaten überwiesen. Voraussetzung dafür ist ein deutsches Bankkonto. Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist ausgenommen. Gewinnen kann nur die beim Ticketkauf angemeldete natürliche oder juristische Person.
- Cashless Payment
Der Veranstalter behält sich vor ein Cashless Payment System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen in Teilen oder ganzheitlich einzuführen. Art und Umfang werden ausschließlich vom Veranstalter bestimmt, es besteht kein Anspruch auf bestimmte Bezahlverfahren.
- Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf der Veranstaltung gilt die Hausordnung der Gamingzone. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es insbesondere untersagt, auf der Veranstaltung:
- körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben
- Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen
- bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen
- Werbemaßnahmen gleich welcher Art auszuführen, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.)
- das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind
- auf Bühnen, technische Einrichtungen, Traversen oder ähnliches zu klettern
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter von der Veranstaltung verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte und Einlassbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
- Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.
Ein Ticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Programmpunkten und Begleitveranstaltungen auf der Veranstaltung. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Programmpunkte, auch von Influencern oder VIPs, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.rcadia.de bekannt geben.
- Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus gilt die Hausordnung der Gamingzone. Bei einigen Veranstaltungen gilt überdies ggf. ein anderes Mindestalter, das sich bspw. aus der USK der jeweils angebotenen Spieletitel ergibt. Im Rahmen des Kartenverkaufs wird darauf gesondert hingewiesen und vor dem Betreten der Veranstaltung kontrolliert.
- Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
- Anwendbares Recht; Sonstiges
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung.
Stand: August 2023