Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

 

  1. Veranstalter

RCADIA Management GmbH, Oberer Landweg 27-29, 21033 Hamburg, info@rcadia.de, Geschäftsführung: Dipl. Ing. Tomislav Karajica

 

  1. Geltung der AGB

Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der RCADIA Management GmbH („Veranstalter“) auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Die Veranstaltungen finden vornehmlich in den Räumlichkeiten der Gamingzone im Hamburger DING, Nobistor 16, 22767 Hamburg statt. Der Beginn und Ende der Veranstaltung sind den Informationen zu entnehmen, die vom Veranstalter auf seiner Website bereitgestellt werden.

Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung der Gamingzone an. Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung findet ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung statt. Der Käufer erwirbt somit pro erworbener Eintrittskarte ein personalisiertes Besuchsrecht.

 

  1. Tickets; Weiterverkaufsverbot

Die Tickets sind ausschließlich bei der RCADIA Management zu erwerben. Eine Übertragung oder ein Weiterverkauf ist nicht zulässig.

Alle Tickets sind digitale Tickets, die dem Besucher digital nach vollständiger Zahlung übermittelt werden.

 

  1. Einlass; Einlasskontrolle

Der Zutritt zur Gamingzone ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder ggf. unversehrtem Einlassbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die ggf. gegen das Einlassbändchen eingetauscht werden muss. Besuchern, die die Veranstaltung verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Einlassbändchen um das Handgelenk tragen.

Beim Zutritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Taschenkontrollen). Ggf. kann eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorgenommen werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und Einlassbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

Innerhalb der Veranstaltungsfläche ist ausreichend Platz für alle Besucher der Veranstaltung. Es versteht sich aber von selbst, dass die räumliche Kapazität in einigen Räumlichkeiten begrenzt ist und der Veranstalter den Zugang zu einer Räumlichkeit sperren kann, wenn die Kapazität erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

  1. Turnierteilnahme

Im Rahmen einiger Veranstaltungen ist die Teilnahme an Turnieren oder Wettbewerben inbegriffen. Einige dieser beinhalten ebenfalls den Gewinn von Sach- oder Geldpreisen. Die Turniere unterliegen den jeweiligen Turnierregeln, diese werden im Vorfeld auf www.rcadia.de veröffentlicht. Wir behalten uns vor während des Turniers ggf. Änderungen vorzunehmen und bemühen uns um Fairness und Transparenz. Ein Rechtsanspruch auf einen Gewinn oder einen entgangenen Gewinn entsteht dadurch jedoch nicht.

Etwaige Geldgewinne werden idR  innerhalb von 3 Monaten überwiesen. Voraussetzung dafür ist ein deutsches Bankkonto. Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist ausgenommen. Gewinnen kann nur die beim Ticketkauf angemeldete natürliche oder juristische Person.

  1. Cashless Payment

Der Veranstalter behält sich vor ein Cashless Payment System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen in Teilen oder ganzheitlich einzuführen. Art und Umfang werden ausschließlich vom Veranstalter bestimmt, es besteht kein Anspruch auf bestimmte Bezahlverfahren.

 

  1. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf der Veranstaltung gilt die Hausordnung der Gamingzone. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es insbesondere untersagt, auf der Veranstaltung:

  • körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben
  • Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen
  • bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen
  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen
  • Werbemaßnahmen gleich welcher Art auszuführen, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.)
  • das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen
  • Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind
  • auf Bühnen, technische Einrichtungen, Traversen oder ähnliches zu klettern

Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter von der Veranstaltung verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte und Einlassbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

 

  1. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

Ein Ticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Programmpunkten und Begleitveranstaltungen auf der Veranstaltung. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Programmpunkte, auch von Influencern oder VIPs, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.rcadia.de bekannt geben.

 

  1. Jugendschutz

Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus gilt die Hausordnung der Gamingzone. Bei einigen Veranstaltungen gilt überdies ggf. ein anderes Mindestalter, das sich bspw. aus der USK der jeweils angebotenen Spieletitel ergibt. Im Rahmen des Kartenverkaufs wird darauf gesondert hingewiesen und vor dem Betreten der Veranstaltung kontrolliert.

 

  1. Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

  1. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

 

  1. Anwendbares Recht; Sonstiges

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung.

 

Stand: August 2023

Hausordnung – Gamingzone

  1. Geltungsbereich

Mit dem Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich der Gamingzone gelten für die Besucher der Gamingzone die nachstehende Hausordnung. Die Nutzer verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstige Personen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung Zutritt zur Gamingzone erlangen, von der Hausordnung und ihrer Geltung in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Betreibers und anderer zur Ausübung des Hausrechts befugten Personen Folge zu leisten. Personen, die gegen einen oder mehrere Punkte dieser Hausordnung verstoßen, können der Location verwiesen werden.

 

  1. Eintrittskontrollen

Das Mindestalter zum Betreten der Gamingzone beträgt 12 Jahre, darunter ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Bei einzelnen Spielen beträgt das USK Mindestalter 14, 16 oder 18 Jahre. Diese sind entsprechend gekennzeichnet und bedürfen für ihre Nutzung eines weiteren Nachweises. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

Jede Person ist bei Betreten der Gamingzone verpflichtet, ihre Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen, werden der Location verwiesen.

Eintrittskarten berechtigen ausschließlich nur für den erworbenen Zeitraum und zum Besuch der ausgewiesenen Bereiche, für welche sie gelöst wurden. Mit Verlassen der Gamingzone (auch in den Pausen) und mit Ende der jeweiligen Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

Gegenüber Personen, die aufgrund ihres Verhaltens, sonstiger Hinweise oder Feststellungen verdächtigt sind, dass

  • sie unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen oder
  • sie Waffen oder gefährliche Gegenstände laut Waffengesetz oder
  • sonstige nach dieser Hausordnung verbotene Gegenstände (z. B. pyrotechnische Artikel) mit sich führen oder
  • in sonstiger Weise die Sicherheit und Ordnung in der Gamingzone gefährden,

werden vom Besuch ausgeschlossen. Bei dem Verdacht eines möglicherweise bestehenden Hausverbots ist die Identität durch Einsichtnahme der Ausweispapiere zu überprüfen. Wer die Zustimmung zur Kontrolle seiner Person nicht erteilt, kann vom Betreten der Location ausgeschlossen oder der Gamingzone verwiesen werden, wenn er dort angetroffen wird. Abgenommene Gegenstände werden von den Kontroll- und Ordnungskräften in dafür vorgesehenen Depots verwahrt und den berechtigten Besitzern nach Veranstaltungsschluss auf Verlangen wieder ausgehändigt. Besucher, die unter die vorstehenden Bestimmungen fallende Gegenstände nicht abgeben wollen, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes der Gamingzone verwiesen werden bzw. ihnen kann der Eintritt verwehrt werden.

 

  1. Nutzung der Gamingzone

Innerhalb der Gamingzone hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

Die Spielgeräte in unserer Gamingzone werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollte ein Gerät aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, so behalten wir uns, dem betreffenden Spieler, Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.

Wir stellen kostenlose, abschließbare, Fächer zum Einschluss persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Für die Benutzung der Fächer und Garderobe wird unsererseits keine Haftung übernommen.

 

  1. Werbung und Dekoration

Werbe- oder Propagandamaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind in der Gamingzone grundsätzlich untersagt.

 

  1. Alkohol & Rauchen

In der gesamten Gamingzone besteht Rauchverbot. Für den Fall, dass ein Nutzer unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, führt dies ohne mündliche Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Gamingzone.

 

  1. Zuwiderhandlungen

Gegen Personen, die gegen Verbote im Sinne vorstehender Regelung verstoßen, kann ein Hausverbot für die Gamingzone ausgesprochen werden. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.

 

  1. Schlussbestimmung

Besucher und Nutzer erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, Buchung oder eines Mitgliedvertrags diese Hausordnung als verbindlich an.

 

Stand: 01. August 2023