Allgemeine Geschäftsbedingungen von Home United für die Buchung von Event,- Tagungs- und Konferenzräumen

Home United bietet im RCADIA, Europas größtes Gaming-House diverse Buchung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen an.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Event-, Tagungs- und Konferenzräumlichkeiten im RCADIA sowie für alle damit erbrachten Leistungen und Lieferungen von Home United. Sie dienen als Rahmenvertrag für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Den Geschäftsbedingungen der Kunden, die im Widerspruch zu diesen stehen, wird bereits jetzt widersprochen und haben keine Geltung. 

  • Vertragsschluss

Der Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Erklärung beider Vertragspartner zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 

Home United ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Home United zugesagten Leistungen zu erbringen sowie die gebuchten Räumlichkeiten zur ausschließlichen Nutzung als Veranstaltungs- und Durchführungsfläche zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen von Home United vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen von Home United an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 

Home United ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung, in Form einer Kreditkartengarantie, Versicherung, Kaution oder Bürgschaft zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden individuell im Vertrag in Textform vereinbart. 

Eine Nutzung anderer Flächen, als die im Vertrag vereinbart, ist dem Kunden nicht gestattet, soweit nicht Abweichendes im Einzelfall in Textform vereinbart ist.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie deren Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Home United in Textform. 

Sollte für die Veranstaltung des Kunden eine Genehmigung durch das zuständige Ortsamt erforderlich sein, so tritt der Vertrag erst mit der Genehmigung in Kraft. Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden, können weder der Kunde noch dessen Sponsoren bzw. Mitveranstalter Schadens- oder Entschädigungsansprüche gegen Home United geltend machen.

  • Rückstritt / Stornierung

Wird eine Buchung der Event-, Tagungs- und Konferenzräume vom Kunden – aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen – nicht angetreten, so bleibt der Kunde dennoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Höhe der festgesetzten Vergütung reduziert sich, 

um 70%, falls die Buchung weniger als 8, aber länger als 6 Wochen vor dem vereinbarten Ereignis abgesagt wird; 

um 50%, falls die Buchung weniger als 6, aber länger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Ereignis abgesagt wird; 

um 20%, falls die Buchung weniger als 4, aber länger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Ereignis abgesagt wird.

Für die Fristeinstellung kommt es auf den Zugang der Erklärung bei Home United an. Derartige Erklärungen bedürfen der Textform.

Der Kunde verpflichtet sich, auf seine Kosten eine Versicherung gegen alle mit der Durchführung der von ihm beabsichtigten Veranstaltung auftretenden Risiken und Gefahren abzuschließen.

  • Änderung Teilnehmerzahl und der Veranstaltung

Eine Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% hat der Kunde Home United spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen und bedarf der Zustimmung durch Home United. 

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Home United berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und/ oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Home United diesen Abweichungen zu, so kann Home United die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Home United trifft ein Verschulden.

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit Home United in Textform. Home United behält sich vor, in diesen Fällen ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten zu berechnen.

  • Tarife, Zahlungsmodalitäten 

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich ausschließlich auf die angebotenen Dienstleistungen.

Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung, per SEPA Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte.

Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. Rücknahme von Gutschriften wird eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von je € 10,00 berechnet. 

  • Pflichten des Kunden

Dem Kunden obliegt es, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, sämtliche für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten einzuholen; Home United wird erforderliche Mitwirkungen bei Bedarf erbringen.

Für den Fall, dass der Vertrag mangels Genehmigung durch die zuständige Behörde nicht zu Stande kommt, sind alle bisher angefallenen Leistungen von Home United vom Kunden zu vergüten.

Den baulichen und den Auflagen des Brandschutzes von Home United hat der Kunde nachzukommen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und das alleinige Risiko für eventuelle Konsequenzen aus der Nichteinhaltung dieser Auflagen.

Der Kunde verpflichtet sich sämtliche für die Durchführung und den Betrieb der Veranstaltung erforderlichen gewerblichen und rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen sowie das Hausrecht von Home United einzuhalten.

Der Kunde verpflichtet sich, die urheberrechtlichen Pflichten aus dem Urheber- und dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gegenüber der Verwertungsgesellschaft ordnungs-
gemäß und vollständig zu erfüllen und soweit erforderlich die Veranstaltung dort rechtzeitig anzumelden und sämtliche damit verbundene Kosten selbst zu tragen. Der Kunde stellt Home United frei von Pflichten, die ihre gegenüber der Verwertungsgesellschaft entstehen könnten.

Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer der Veranstaltung sowohl die Räumlichkeiten als auch die von ihm oder von Dritten in diese Flächen und Räume eingebrachten Sachen und Vermögenswerte sorgfältig zu verwahren und vor Eingriffen und Beschädigungen jeglicher Art zu schützen. 

  • Datenschutz

Home United beachtet die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Für die Details im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Rechte der Betroffenen wird auf die Datenschutzerklärung von Home United verwiesen.

Home United behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte in den Ein- und Ausgangsbereichen im RCADIA mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

  • Gewährleistung, Haftung

Die Haftung von Home United für Verletzungen von Pflichten aus oder im Zusammenhang mit den Servicevertragsleistungen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung sowie etwaige sonstige vereinbarte Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung durch Home United oder einer der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Nutzung der Flächen teilt sich der Kunde mit anderen Personen. Home United weist darauf hin, dass das der Kunde für einen ausreichenden Verschluss mitgebrachter Gegenstände selbst verantwortlich ist. Home United haftet nicht für entwendete Gegenstände. Auch für die Garderoben wird keine Haftung übernommen. 

  • Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit dies vereinbar ist, Hamburg.

Stand: November 2021